GILDENBANKSATZUNG der Drachenkrieger
1.) Es stehen bald 5 Bankfächer zur Verfügung, welche nach bestimmten Kriterien bestückt werden sollten:
- Fach 1: Rezepte, Bücher, Glyphen.
- Fach 2: Verbrauchsmaterialien (Blumen, Leder, Stoffe, Edelsteine, Erze etc.)
- Fach 3: Brauchbare Items (Grüne, Blaue, selbst erstellte), Rüstungssets, Verbände, Verzauberungen etc.
- Fach 4: RAID Utensilien wie Tränke, Fläschchen, Buff-food etc.
- Fach 5: Spezialgegenstände für die Gilde wie epische Craft-items, epische Randomdrops aus Inis, High End Verzauberungen, wertvolle Gegenstände wie Titanstahlbarren etc.
2.) Berechtigungen:
- Für Fach 1: Ab Rang Mitglied Vollzugriff (Einlagern und Entnehmen)
- Für Fach 2: Ab Rang Mitglied Vollzugriff (Einlagern und Entnehmen)
- Für Fach 3: Ab Rang Mitglied Vollzugriff (Einlagern und Entnehmen)
- Für Fach 4: Ab Rang Offizier Vollzugriff (Einlagern und Entnehmen)
- Für Fach 5: Ab Rang Gildenleiter Vollzugriff (Einlagern und Entnehmen)
3.) Zugriff auf das Gildenbankfach:
- In den ersten 3 Fächern kann eingelagert und entnommen werden ohne weitere Nachfragen. Jedem, der etwas in die ersten 3 Bankfächer einlagert muß bewußt sein, daß diese Gegenstände zu jeder Zeit von jedem Gildenmitglied entnommen werden können.
Es sollte natürlich darauf geachtet werden, daß nicht eine Person z.B. ALLE Blumen rausnimmt, sondern nur was aktuell benötigt wird.
Genauso sollte nicht jemand alle grauen items die er findet in auf der Gildenbank abladen.
Da es aber keine Vorschriften für die ersten 3 Bankfächer gibt, sollte sich jeder am gesunden Menschenverstand orientieren und sich sowohl bei den Eilnagerungen als auch bei den Entnahmen Gedanken machen ob es in der Art und Menge vertretbar ist.
- Das Fach 4 ist für unsere Instanzbesuche mit mehr als 5 Spielern gedacht. Hierbei sollte gewährleistet werden, daß die Gegenstände AUSSCHLIESLICH für Raids benutzt werden!
- Das Fach 5 ist für ganz spezielle Gegenstände, welche nur von der Gildenleitung entnommen werden dürfen.
Wenn jemand einen Gegenstand aus dem Fach 5 haben möchte, muß er ein Mitglied der Gildenleitung ansprechen.